Stellungnahmen zum Umgebungslärm-Aktionsplan 2018

Nur zwei Personen sind in Wulkaprodersdorf durch Verkehrslärm von Landes- und Gemeindestraßen betroffen?!

So steht es im Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm! Lesen Sie mehr in unserem Beitrag vom 31.5.2018. Zu diesem Aktionsplan können bis 17. Juli 2018 Stellungnahmen eingebracht werden!

Titelseite AktionsplanDer Entwurf dieses Aktionsplanes wurde im Landesamtsblatt vom 25.5.2018 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufgelegt. Sie können die vollständigen Unterlagen und die dazugehörigen Lärmkarten im Internet unter www.laerminfo.at abrufen.

Auszug aus dem Amtsblatt: „Während der Auflagefrist kann jede Person eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes an das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermitteln, und zwar schriftlich, per Telefax (057 600-2790) oder per E-Mail (post.a2-verkehr@bgld.gv.at).
Die eingelangten Stellungnahmen werden geprüft und bei der Erlassung des Aktionsplanes dementsprechend berücksichtigt.“

Fühlen Sie sich von Lärm betroffen?

Dann sollten Sie die Behörden darauf aufmerksam machen!

Denn bisher gelten Se bei den zuständigen Behörden als Person, die nicht von Lärm betroffen ist.

Sie haben bis 17. Juli 2018 die Möglichkeit sich selbst einzubringen und Ihre Lärmbelastung in einer Stellungnahme aufzuzeigen. Durch die Beteiligung können Sie Entscheidungen und Planungsprozesse mit beeinflussen.

Die UDW hat für Sie eine Muster Stellungnahme zum downloaden und ausfüllen entworfen. Die Stellungnahme der UDW zum Lärmaktionsplan 2018 an die Verkehrsabteilung des Landes können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können sie gerne mit den Gemeinderät/innen der UDW Kontakt aufnehmen.

Ihre Stellungnahme bewirkt, dass die zuständigen Behörden (Verkehrsabteilung, Baudirektion, Bezirks-hauptmannschaften etc.) Ihre Lärmbelastung im Umgebungs-Lärmaktionsplan 2018 berücksichtigen müssen und in weiterer Folge Maßnahmen getroffen werden müssen. Damit nehmen Sie Einfluss auf künftige Verkehrsmaßnahmen und -planungen von Land, Bund, Asfinag, ÖBB etc.

Wir spüren und hören den Verkehrslärm bei Tag und bei Nacht! Die Lärmmessungen welche die Gemeinde Wulkaprodersdorf 2017 in Auftrag gegeben hat beweisen diese Belastung. Daher sollte jede/r Betroffene die Gelegenheit nutzen und aufzeigen, dass die im Entwurf des Aktionsplanes vorgelegten Erhebungen nicht vollständig sind und die Maßnahmen nicht ausreichen.

Es ist es wichtig, dass jede/r Einzelne eine Stellungnahme abgibt. Auf der Stellungnahme können alle ihre Familienmitglieder, die am selben Ort wohnen unterschreiben.

Die Stellungnahme zum Umgebungslärm – Aktionsplan 2018 richten Sie an:

schriftlich: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 2, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a2-verkehr@bgld.gv.at oder per FAX: 057-600-2790