UDW Klausur 2019

BERICHT VON DER UDW-KLAUSUR

am 11. und 12. Jänner 2019

Bei unserer diesjährigen Wochenendklausur hat sich die UDW schwerpunktmäßig mit dem Thema „Wohnen in Wulkaprodersdorf“ beschäftigt. Dabei ging es in erster Linie um mögliche Baulanderschließungen. Ein Thema, dass seit Jahren in Wulkaprodersdorf vernachlässigt wurde, jetzt aber seit Monaten den Gemeinderat intensiv beschäftigt.

Die zentralen Fragen dabei sind:

  1. Welche Flächen könnten für die Zukunft für Baugebiete in Wulkaprodersdorf relevant sein?
  2. Was passiert mit den derzeitigen Aufschließungsgebieten?
  3. Wie können wir unsere Baulandreserven reduzieren, die uns daran hindern neue Bauflächen zu erschließen?
  4. Für den derzeit akuten Bauplatzbedarf gilt es kurz- mittel- und langfristige Ziele zu definieren.

Bauplätze sind in Wulkaprodersdorf nur sehr schwer zu bekommen. Das führt dazu, dass junge Familien abwandern. Andrerseits gibt es genug Bauplätze, die jedoch in privater Hand sind und für die Kinder oder Enkeln reserviert werden. Manche verkaufen ihre Bauplätze auch deshalb nicht, weil sie derzeit kein Geld benötigen. Da kann die öffentliche Hand nicht eingreifen.

 

BAULANDRESERVEN

Die Aufschließung von neuen Bauplätzen ist derzeit nicht möglich. Das wird von der Landesregierung untersagt, weil wir in Wulkaprodersdorf ausreichend Baulandreserven haben.

Wenn wir neue Bauplätze aufschließen wollen, müssen wir unsere Baulandreserven reduzieren. Das ist nur möglich, wenn wir alle „Bauland Aufschließungsgebiete“ entweder in Bauland umwidmen und dafür sorgen, dass sie auch in den nächsten Jahren bebaut werden können, oder diese wieder in Grünland zurückwidmen.

Von diesen Aufschließungsgebieten gibt es zwei: das Gebiet zwischen Mühlgasse, Aussiedlerhof Kaiser und Bahntrasse (ca. 9 ha) und zwischen Oberer Gartengasse und Bahntrasse (ca. 2 ½ ha).

Für eine Umwidmung hat der Gemeinderat (mit einer Stimmenthaltung) Umwidmungskriterien beschlossen: Nur wenn alle Bauplätze entweder an die Gemeinde gehen, die diese mit einem Bauzwang innerhalb von 5 Jahren verkauft, oder die im Besitz verbleibenden Bauplätze mit einem privatrechtlich abgeschlossenen Bauzwang von 10 Jahren belegt werden.

Wenn das nicht möglich ist, müssten diese Flächen wieder in „Grünland“ rückgewidmet werden.

 

NEUERSCHLIESSUNG VON BAUFLÄCHEN

Erst durch die Reduzierung der Baulandreserven würde der Weg frei sein für die Erschließung von neuen Bauflächen. Welche das sein könnten, damit hat sich die UDW intensiv bei dieser Klausur beschäftigt und das wird auch Thema in den Gesprächen mit den anderen Fraktionen im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses sein.

Das ist keine einfache Sache. Wir haben uns damit beschäftigt, welche Vorgangsweise dabei optimal wäre.

  1. Erhebung der Grundeigentümer/innen
  2. Erarbeiten einer Strategie, damit alle Grundeigentümer/innen mitgehen und sämtliche Vor- und Nachteile von allen getragen werden.
  3. Ausscheiden jener Flächen, die nicht als Bauland geeignet sind.
  4. Festlegen der Gebiete, die als Bauland herangezogen werden können.
  5. Verhandlung mit allen Eigentümer/innen
  6. Zonierung bzw. Reihenfolge in welcher Reihenfolge die Flächen parzelliert werden sollen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat (niemand hat eine absolute Mehrheit) gibt es jetzt die Möglichkeit, dass sich alle drei Fraktionen zusammensetzen und ein gemeinsames Projekt erarbeiten.