Corona – Öffnungen ab 19. Mai 2021

Die Bundesregierung präsentierte am 12.5.2021 die angekündigten Öffnungsschritte der seit Monaten geltenden Corona-Beschränkungen.

Ab 19. Mai 2021 dürfen unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen viele geschlossenen  Bereiche wieder geöffnet werden – Gastronomie, Tourismus, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe.

Die einzuhaltenden unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen beinhalten:  Abstandsregelung, Kapazitätsgrenzen, Registrierpflicht ua. Wichtigste Zutrittsvoraussetzung ist in allen Fällen die Erfüllung der „drei G Regel“:

getestet, genesen oder geimpft.

 

Mit 16. Mai wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 – 6.00 Uhr aufgehoben.

Ab 17. Mai erfolgt in allen Schulen wieder   uneingeschränkter Präsenzunterricht. Die Voraussetzung für den regulären Unterricht sind regelmäßige Antigen-Schnelltests der Schüler.

 

Details finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums: