Die Bundesregierung präsentierte am 12.5.2021 die angekündigten Öffnungsschritte der seit Monaten geltenden Corona-Beschränkungen.
Ab 19. Mai 2021 dürfen unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen viele geschlossenen Bereiche wieder geöffnet werden – Gastronomie, Tourismus, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe.
Die einzuhaltenden unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen beinhalten: Abstandsregelung, Kapazitätsgrenzen, Registrierpflicht ua. Wichtigste Zutrittsvoraussetzung ist in allen Fällen die Erfüllung der „drei G Regel“:
getestet, genesen oder geimpft.
Mit 16. Mai wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 – 6.00 Uhr aufgehoben.
Ab 17. Mai erfolgt in allen Schulen wieder uneingeschränkter Präsenzunterricht. Die Voraussetzung für den regulären Unterricht sind regelmäßige Antigen-Schnelltests der Schüler.
Details finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums: