Entsorgungsbetrieb Firma Hackl

Bei dem Großbrand der Firma Hackl im Vorjahr wurde die Sortieranlage für gemischte Abfälle zerstört. Als Brandursache wurde von der Firma Hackl Brandstiftung vermutet. Dies konnte von der Behörde nicht nachgewiesen werden. Drei Hauptursachen wurden untersucht: Fahrlässigkeit, Selbstentzündung und Brandstiftung.

Drei Monate nach dem Brand wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine genaue Aufklärung der Ursache wird es daher voraussichtlich nicht mehr geben (ORF news 24.1.2018).

Firmenchef Oswald Hackl teilte in dem damaligen ORF Interview auch mit, dass in den nächsten Monaten nur ein eingeschräkter Weiterbetrieb – der Schaden betrug 6,5 Mio. Euro –  möglich sein wird. Dies war neben der Leistung der Versicherung auch dem Land zu verdanken, dass die Haftung für einen Überbrückungskredit übernommen hat.

Nunmehr investiert die Firma Hackl 12. Mio. Euro in eine neue Anlage (ORF news 4.7.2018).

Bei der letzten GR-Sitzung stellte Juniorchef Ing. Mag. Oswald Hackl dem Gemeinderat seine neuen Investitionspläne von 2018 bis 2019 vor:

  • 12 Mio. Euro Investition
  • Ersatz für die alte abgebrannte Anlage für gemisch te Abfälle
  • Ersatz für die überaltete bestehende Sortieranlage für Leichtverpackungen
  • Bessere Sortiertiefe: Gewinnung von mehr Wert stoffen aus dem Müll
  • Verlegung des Shredders von außen nach innen (Lärmschutzmaßnahme)
  • Brandschutzmaßnahmen (Bildkameras, …)
  • Verbesserte schalltechnische Kennwerte
  • Verringerung der Luftschadstoffemissione

 

Unverändert bleiben:

  • die Gebäudehülle
  • die Aufbereitung von Abfallarten laut bestehendem Genehmigungsbescheid
  • die Betriebszeiten
  • die Materialmenge
  • die Transportfrequenzen
  • der Einsatz von Staplern und Greifbaggern
 

Gutachten über die Geruchsbelastung mit unterschiedlichen Ergebnissen:

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat in keinem Genehmigungsverfahren über die Betriebserweiterung der Fa. Hackl eine Geruchsemissionsberechnung oder -prognose erstellen lassen. Erst durch die Beschwerden der Anrainer/innen wurde die Behörde tätig. Aufgrund massiver Anrainerbeschwerden leitete die BH EU ein Verfahren nach § 79 Abs. 1 GewO 1994 zur Überprüfung der bestehenden Anlage bezüglich Geruchsemissionen ein.

1. Gutachten: Fa. NUA – niedrige Grenzwerte: Die BH EU beauftragte die Firma NUA Umweltanalythik GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses wurde am 02.12.2015 erstellt. Die Geruchsemissionsberechnung und Immissionsprognose ergab eine Geruchsbelastung von 4,5 % Geruchsjahresstunden am Standort eines betroffenen Anrainers. Damit wäre die Geruchsbelastung unter dem gesetzlich erlaubten Grenzwert (10% Geruchsjahresstunden). Allerdings ist die Fa. NUA auch selbst Kundin der Fa. Hackl, weshalb ihr von den Anrainer/innen Befangenheit unterstellt wird.

2. Gutachten: Sachverständiger DI Dr. Johann Wimmer – überhöhte Grenzwerte: Im Zuge eines weiteren Verfahrens der Fa. Hackl wurde der Sachverständige DI Dr. Johann Wimmer von einem Anrainer beigezogen. Dieser stellte fest, dass die Eingabedaten durch die Fa. NUA falsch sind und berechnete die Immissionen neu. Diese Berechnung vom 02.05.2017 ergab eine Geruchsimmission von rund 18% Jahresgeruchsstunden. Damit ist dieser Wert doppelt so hoch als gesetzlich zulässig.

Dieses Ergebnis erfordert einen Handlungsbedarf von Seiten der Behörde.

Wir hoffen, dass es durch die Maßnahmen, die die Fa. Hackl nun angekündigt hat, auch tatsächlich zu einer Verringerung von Emissionen, vor allem der Geruchsemissionen, kommen wird.