Coronavirus – Rückkehrer aus betroffenen Skigbieten

Neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden:

Das Land Burgenland setzt eine weitere Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sieht eine verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer vor. Das betrifft auch Rückkehrer aus österreichischen Risikogebieten, da ein großer Teil der im Burgenland bestätigten COVID-19-Fälle auf Rückkehrer aus diesen Gebieten zurückzuführen ist. Diese haben sich 14 Tage lang, gerechnet ab der Rückkehr aus dem Skigebiet, in eine selbstüberwachte Heimquarantäne zu begeben.

Betroffen sind Rückkehrer, die noch nicht länger als 14 Tage wieder im Burgenland sind.

Die Betroffenen müssen sich bei der BH melden.

Die Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde kann per Telefon, Fax oder per E-Mail erfolgen. Betroffene Personen haben Namen, Adresse, Ort der Quarantäne, den Skiort, in dem sie waren und das Datum der Rückkehr bekanntzugeben. Für den Bezirk Eisenstadt:

Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Telefon:057-600/4180
Telefax:057-600/74177
E-Mail: bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at

Von dieser Regelung betroffen sind:

  • Flachau
  • Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein
  • Großarltal mit den Gemeinden Großarl und Hüttschlag
  • Heiligenblut
  • Gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle
  • Land Tirol

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 wieder außer Kraft.

Weitere Details finden Sie unter: www.burgenland.at/coronavirus-verpflichtende-heimquarantaene../

 

Weitere seriöse Informationen finden Sie unter:

Karten, Grafiken und Informationen zu aktuellen Fällen und zum Epidemieverlauf in ORF.at/corona/daten  oder Gesundheitsministerium

 

erstellt von: Wolfgang Reisner ,   Aufrufe bisher: [wpstatistics stat=pagevisits time=total id=8783]