Aus dem Gemeinderat – ÖVP blockiert Lärmgutachten.

ÖVP BLOCKIERT LÄRMGUTACHTEN

Bei der Gemeinderatssitzung am 7. November 2018 stand zum wiederholten Mal das Thema „Schaffung von Bauplätzen in der Mühlgasse“ auf der Tagesordnung. Der Plan des Bürgermeisters ist es, auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2, Bauplätze bis 20m an einen Schweinemastbetrieb, der sich dort als Aussiedlerhof seit vielen Jahren entwickelt hat, zu schaffen. Dadurch ergibt sich die Problematik, dass Baugründe unmittelbar an einen geruch- und lärmbelastenden Landwirtschaftsbetrieb angrenzen würden.

Nachdem sich der Bürgermeister mit dieser Problematik nicht von Anfang an beschäftigt hat, wird nun sukzessive seit dem Frühjahr nach Lösungen gesucht.

Der Landwirt ist bereit, die Stallungen weiter weg zu verlegen. Für den optimalen Standort sollten als Grundlage ein Geruchs- u. Lärmgutachten eingeholt werden.

In der Gemeinderatssitzung im September hat die UDW und auch die SPÖ verlangt, dass ein entsprechendes Gutachten eingeholt und der vorliegende Muster-Optionsvertrag rechtlich geprüft wird. Diesem Vorschlag hat die ÖVP nicht zugestimmt. In Folge hat der Bürgermeister selbst ein Geruchsgutachten eingeholt. Trotzdem er selbst eine Sitzung zuvor der Meinung war, dass nicht der Geruch sondern vielmehr die Lärmentwicklung durch die säugenden Mutterschweine zur Belastung in der Nachbarschaft führt, lag in der letzten GR-Sitzung lediglich ein Geruchsgutachten vor.

Auch der betroffene Eigentümer selbst sieht die Belastung der AnrainerInnen in erster Linie in der Lärmproblematik.

UDW und SPÖ haben erneut einen Antrag auf Einholung eines Lärmgutachtens gestellt. Dieses wurde vom Bürgermeister und den ÖVP-Mandatar/innen wieder abgelehnt.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof (landwirtschaftlichem Betrieb, Stall und Wohnung) und BauwerberInnen entsteht. Durch die Widmung „Aussiedlerhof“ hat der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen und vor AnrainerInnenbeschwerden zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone bestehen bleiben. Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Raumplanung würde diese Grundstücksfläche von Seiten der Landesbehörde heute keine Zustimmung mehr zur Aufschließung von Baugebiet erhalten.

Wir brauchen dringend Bauplätze für unsere jungen Leute und auch Wohnungen für junge und ältere Menschen. Daher braucht es eine raumplanerische Betrachtung des gesamten Ortsgebietes und eine vorausschauende und zusammenhängende Siedlungspolitik.

Diesen Sachverhalt hat die UDW am 9.11.2018 in einer Presseaussendung den wichtigsten Lokalmedien übermittelt.

Das Fehlen von Bauland im Zusammenhang mit leistbarem Wohnraum für Jungfamilien beschäftigt alle Gemeinderatsparteien seit Jahren. Auch das Bemühen um Lösungen ist allen Gemeinderatsparteien ein Anliegen. Nicht vergessen werden dürfen dabei jedoch einerseits die Raumplanungsregeln und andererseits die Auswirkungen der Bauland – Widmungen.

Im Vorjahr wurde in Wulkaprodersdorf ENDLICH das Ortsentwicklungsprojekt gestartet. Ein Projekt das die UDW seit Jahren fordert und das insbesondere durch die ÖVP bis vor Kurzem verhindert wurde. Nur durch ein GEMEINSAMES VORGEHEN können die Bedürfnisse unserer Bevölkerung und unseres Ortes umfassend erhoben, sowie die Eignung von Lösungen und deren Realisierungsmöglichkeiten eingeschätzt werden. Einige Beispiele weiterer anstehender Probleme mit denen sich die Ortsentwicklung beschäftigt:

  • Bauland und Wohnen für Jung und Alt (günstige Wohnungen, betreutes Wohnen ..),
  • Bildungseinrichtungen und Infrastrukutur (Volksschule, Kindergarten ..),
  • Gemeindeamt,
  • Betriebsansiedlungen …

Die ÖVP wirft den anderen Fraktionen Verhinderungspolitik vor, blockiert jedoch durch das eigene Vorgehen meist jede Lösung. GEMEINSAMES VORGEHEN bedeutet aber eben auch auf Vorschläge, Ideen und Bedenken der Anderen einzugehen. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass ÖVP Eigeninteressen das Handeln im Gemeinderat bestimmen.

Nachfolgend einige gesetzliche Hintergundinfomationen warum Flächenwidmungen oft so schwierig sind und warum hier sture „JustamentPolitik“ nicht zum Ziel führen kann.  Die Landesbehörden genehmigen Baulandwidmungen nur, wenn nicht zu viel ungenutztes Bauland vorhanden ist (Schlagwort: Rückwidmung) und wenn die raumplanerischen Grundregeln eingehalten und im Einklang gehalten werden. Die Schwerpunkte sind:

  • natürliche Lebensgrundlagen schützen (Schutz des Bodens, Luftreinhaltung, Natur- und Landschaftsschutz ….),
  • Gefährdung durch Naturgewalten hintanhalten,
  • Bedürfnisse der Bevölkerung beachten,
  • Rücksichtnahme auf Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe Industrie …. für eine nachhaltige Versorgung,
  • und weitere Bestimmungen der örtlichen Raumplanung (siehe Abschnitt II Burgenländisches Raumplanungsgesetz – Bgld. RPG)

Die Verletzung dieser Vorgaben führt in der Regel zur Ablehnung der Widmung durch die Raumplanungsbehörde und damit zu Zeitverzögerungen (in unserem Fall bei der Baulandschaffung) und im schlimmsten Fall zu finanziellem Schaden für die Gemeinde.

Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema möchten, besuchen Sie unsere Seite Themen oder Infos/Service/ interessante Links (Rechtsvorschriften). Über die Kategorie Bauen und Bauland finden Sie alle ähnlichen Beiträge zu diesem Thema.

Die UDW informiert – Gemeinderatssitzung vom 20.9.2018

Der Schwerpunkt der Sitzung vom 20.9.2018 war die Baulandmobilisierung: "Baugebiet Mühlgasse".


Die Einladung und Tagesordnung der –> GR Sitzung 20.9.2018.


Vor Eingang in die Sitzung:

    • Die UDW brachte erneut einen Antrag um Aufschließung der Grundstücke im Bereich Obere Gartengasse in Bauland-Wohngebiet ein. Bereits im Feber 2017 hat die UDW denselben Antrag gestellt. Das seit langem bestende Fehlen von leistbaren Wohnmöglichkeiten für Jungfamilien und das fehlende Lösungskonzept des Bürgermeisters ist der Grund für diesen Antrag.
      Bereits damals wurde der UDW-Antrag durch die anderen Parteien abgewiesen (lesen sie auch unseren Beitrag Baulandmobilisierung 4/2018). Die jetzige Abstimmung ergab: 11 (7 SPÖ, 4 UDW) dafür, 10 (ÖVP) dagegen und damit abgewiesen.
    • Der TOP „Teilflächenverkauf an das Raiffeisen-Lagerhaus ….“ wurde durch den Bürgermeister von der Tagesordnung genommen. Begründung: Das Lagerhaus hat den Antrag am 18.9. zurückgezogen.

TOP 1: Protokollgenehmigung: 11 (SPÖ+UDW) dagegen : 10 (ÖVP) dafür. Begründung: wieder zu spät an die Gemeinderatsmitglieder versendet (GO §45 Abs4 und 5). Damit ist das Protokoll wieder nicht genehmigt.


TOP 2: Kindergarten Umbau:  einstimmig beschlossen.


TOP 3 „Baugebiet Mühlgasse   –  Festlegung weiterer Aufschließungskriterien und Genehmigung der Optionsverträge “
(=Originatext der GR-Einladung im Vergleich zum vorgetragen Antragstext)

Das Fehlen von Bauland im Zusammenhang mit leistbarem Wohnraum für Jungfamilien ist allen Gemeinderatsparteien seit Jahren bekannt. Auch das Bemühen um Lösungen ist allen Gemeinderatsparteien ein Anliegen. Die Lösungswege sind jedoch unterschiedlich.

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Baulandaufschließung. Eine davon ist die durch den Bürgermeister und die ÖVP bevorzugte Mühlgasse. Das Gebiet  schließt unmittelbar an einen expandierenden Schweinemastbetrieb an und liegt ganz in der Nähe des A3 Zubringer.  In der Sitzung vom 28.3.2018 haben alle Gemeinderatsparteien generelle Widmungskriterien für die Schaffung von Bauplätzen bzw. Betriebs- und Industriegrund beschlossen . Damals wurde durch den Bürgermeister auch der Entwurf eines Erschließungskonzeptes für die Mühlgasse vorgestellt (mehr Details am Ende des Abschnitts).

Der Bürgemeister verliest folgenden umformulierten Antrag und ersucht den Gemeinderat um Beschlussfassung:

„Die Optionsverträge in der vorliegenden Form unter der Bedingung anzunehmen, dass aufgrund eines Gutachtens auf Basis der steirischen Geruchsmodellierung für Nutztierhaltung der optimale Standort der Verlegung des Abferkelbereiches (für das geplante und auch zukünftige Baugebiet) auf dem Areal Kaiser gesucht wird. Die Grundeigentümer/Bauplatzwerber verpflichten sich, einen Gesamtkostenbeitrag von max. 40 % der Investitionskosten des Verlegungsprojektes (max € 4,–/m2) der Nettobauplatzfläche zu leisten.“

Die im Antrag zitierten „vorliegenden Optionsverträge“ wurden den GemeinderätInnen weder zur Vorbereitung übermittelt noch konnten sie bei der Verlesung vorgelegt werden. Der zitierte steirische Leitfaden zur Behandlung von Geruchsbelastungen durch Nutztierhaltung wurde erstmals zur Diskussion gestellt. Durch die unzureichenden Vorinformationen und Erläuterungen des Verhandlungspunktes kommt es zu einer intensiven Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung auf Wunsch der SPÖ.

Während der Sitzungsunterbrechung verlangt die UDW vom Amtmann den genauen Text des Antrages (dieser musste erst abgetippt werden). Erst damit wurde es den Gemeinderäten möglich den vollständigen Abstimmungsinhalt zu erkennen. Zusammenfassung des Inhalts: Nach einer mehrmonatigen Nachdenkpause haben nun auch der Bürgermeister und die ÖVP Bedenken und Sorge, dass die aufgezeiten Schwierigkeiten Realität werden könnten (Lärmentwicklung bei der 2 stündigen Ferkelfütterung, Geruchsbelästigung ua.). Diese sollen nun durch eine Verlegung des Betriebes (150m) und durch ein Gutachten ausgeräumt werden:

1) Der Betrieb soll um 150m verlegt werden. Die Kosten der Verlegung werden mit € 200.000,- angegeben (Kostenvoranschlag fehlt) .
2) Durch ein Gutachten soll der optimale Standort gefunden und abgesichert werden.
3) Die Hälfte der Gesamtkosten der Verlegung € 100.000,- sollen auf die Grundstücksbesitzer /Bauwerber aufgeteilt werden: ca. 4,- Euro / m2. Und mit den Optionsverträgen sollen einerseits die Verlegungskosten des Betriebes gesichert werden und andererseits auf eventuelle Belastungen hingewiesen werden (mit ev. Einschänkung im Klagsfall).

Nach der Sitzungsunterbrechung stellte die UDW fest, dass sie weiterhin grundsätzlich für die Aufschließung ist, jedoch die Einhaltung einer rechtssicheren Vorgangsweise vorschlagen möchte:

1) Zuerst ein Gutachten erstellen lassen und das Ergebnis abwarten (Was wäre wenn das Gutachten bedenkliche Belastungen feststellt? Wie verbindlich ist dieses Gutachten? Welche Verpflichtungen entstehen damit für die Gemeinde? Gutachten – Kosten für die Gemeinde? usw.)
2)  Erst als nächsten Schritt einen Optionsvertrag konzipieren und diesen  rechtlich prüfen lassen.

Warum diese Vorgangsweise: Die UDW hat bereits im Vorjahr und zuletzt Feber 2018 auf die zu erwartenden Probleme in dem Gebiet Mühlgasse hingewiesen (Anrainerbeschwerden infolge Geruchs- und Lärmbelastung vorprogrammiert) und Alternativen aufgezeigt. Alle weiteren Beschlüsse würden den Gemeinderat in eine Richtung binden und wären bei weiteren Problemen mit Kosten und Verzögerungen für eventuell aussichtsreichere Projekte verbunden. Auch die SPÖ schließt sich der Einholung eines Gutachten vor weiteren Schritten/Beschlüssen an.

Zu diesem Zeitpunkt hätte der Bürgermeister und die ÖVP auf die Vorschläge der 2 Fraktionen eingehen und den Beschluss abändern können. Damit wäre endlich der erste konkrete Schritt für eine Baulandmobilisierung gesetzt worden. Der Bürgermester geht jedoch – wie beim Zusatzantrag der UDW – nicht auf diese Abänderungsvorschläge ein und bestehen auf der Abstimmung des vorgetragenen Antrags. Ergebnis: 10(ÖVP) dafür : 11 (SPÖ+UDW) dagegen.

Damit verzögert der Bürgermeister erneut die Mobilisierung von Bauland – sowohl in der Mühlgasse als auch in der Oberen Gartengasse. Dem Bürgermeister gelingt es seit 5 Jahren nicht neue Baugebiete zu widmen.
Seine Aktivitäten bestehen darin den anderen Fraktionen Verhinderungspolitik vorzuwerfen und alle vom eigenen Vorschlag abweichenden Pläne zu ignorieren oder abzuwehren.


TOP 8 Allfälliges:

Nachdem der Obmann des Bau-u.Verkehrsausschusses nicht über das Gespräch mit den beiden Lagerhausverantwortlichen aus dem Ausschuss berichtete, erläutert die UDW Vorsitzende Szuppin die Eckpunkte des geplanten und dann von der TO genommenen Verhandlungspunktes

Lagerhausverkauf:
Durch den Bürgermeister wurde bisher immer nur von 3.000m2 gesprochen (Wulkaprodersdorf). Tatsächlich geht es um eine gesamte Lagerfläche von etwa 11.000,- m2. Auf Wulkaprodersdorfer Besitz entfallen davon 3.000 m2, die anschließende Restfläche liegt im Besitz von privaten Antauern. Die Flächen benötigt das Lagerhaus, da die Lagerflächen in Mattersburg für den laufenden Betrieb zu klein geworden sind (lesen SIe auch die Pressemitteilungen: bvz 16.1.2018, meinbezirk 28.6.2017)

Alle Flächen samt Lagerhaus liegen auf Antauer Hotter. Die Kommunalsteuern der 10 Angestellten gehen zu 100% nach Antau. Die Zufahrt erfolgt über die Wulkaprodersdorfer Bahnstraße. Damit fällt die gesamte Belastung von  Verkehr, Staub, Lärm, Abnützung und Grundstücksentwertung Wulkaprodersdorf zu.

Wieviele zusätzliche LKW Fahrten durch die Erweiterung zu erwarten sein werden kann das Lagerhaus nicht sagen. Entschädigungen für die Erhaltung der Straßenzufahrt wird vom Lagerhaus grundsätzlich nicht gegeben.
Der Antauer Bürgermeister hat Wulkaprodersdorf ein Mail mit der Androhung geschickt, dass er im Fall einer Ablehnung des Antrags mit Wulkaprodersdorf nicht mehr kooperieren wird!

Vorschlag für  den nächsten Sitzungsstermin: 24.10.2018 (geändert auf 7.11.2018)

 

Interessante Links zum Thema:

GeoDaten Burgenland – Kartendienste (Digitaler Flächenwidmungsplan bzw. Katastralmappe)
Bgld Raumplanungsgesetz – RIS

Gemeinde Wulkaprodersdorf

Informationen zu weiteren Gemeinderatssitzungen finden Sie unter:

Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der Gemeinderatssitzungen

Baulandmobilisierung

Schaffung von Bauplätzen im Bereich der Mühlgasse und Erweiterung von Betriebsgebieten

In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2018 wurde ein einstimmiger Grundsatzbeschluss über die Festlegung von Widmungskriterien gefasst:

Mindestens 50 % der Gesamtnettofläche (effektive Baufläche) eines neu zu erschließenden bzw. zu widmenden Baugebietes sind um € 55,30/m² der Gemeinde oder direkt an Dritte mit einem Bauzwang (Baubeginn innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss) zu verkaufen.

In der Mühlgasse sollen 29 Bauplätze auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2 Fläche aufgeschlossen werden. Der Grundstückspreis wird in etwa 85,- Euro /m2 betragen.
In diesem Bereich gibt es folgende Widmungen:
• Bauland- Gemischtes Baugebiet – dafür ist nur eine Baugenehmigung der Baubehörde erforderlich.
• Aufschließungsgebiet – gemischtes Baugebiet – dieses ist durch eine Gemeindeverordnung zu beschließen
• Aussiedlerhof (landwirtsch. Betrieb, Stall und Wohnung): Durch diese Widmung erhält der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone geschaffen werden, um den Aussiedlerhof vor allfälligen Geruch- und Lärmbeschwerden zu schützen.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof und Bauwerbern entsteht. In der GR-Sitzung wurde dies ausgeschlossen und mitgeteilt, dass eine grundbücherliche Eintragung ‚Landwirtschaftlicher Betrieb‘ erfolgen soll.

UDW-Antrag ‚Baulandmobilisierung‘
Unter denselben Voraussetzungen wie in der Mühlgasse hätte schon längst auch das Gebiet zwischen der Ob. Gartengasse (Friedhof bis zur Birkengasse) bis zum Bahnbegleitweg aufgeschlossen werden können. Im Feber 2017 hat die UDW bereits den Antrag gestellt, dass mit den Grundstückseigentümern Interessensgespräche geführt werden sollen. Dieser Antrag wurde von Bürgermeister Fritz Zarits bis heute nicht unterstützt und auf die Tagesordnung genommen, weil er der Meinung ist, dass für dieses Gebiet eine Lärmbelastung vorliegt. Daher wurden bisher auch keine Optionsgespräche geführt.

Antrag zur Umwidmung in Bauland

Die UDW Gemeinderäte haben am 15.2.2017 folgenden Antrag eingebracht:

Die Gemeinde Wulkaprodersdorf möge die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die sich zwischen den Häuser der Oberen Gartengasse (vom Friedhof bis zur Birkengasse) und den Bahngeleisen der ÖBB befinden zu einem Gespräch einladen. Ziel ist, die Umwidmung dieser Grundstücke in Bauland.

Viele junge Familien aus Wulkaprodersdorf suchen einen Bauplatz, um in ihrer Heimatgemeinde zu bleiben. Viele der gewidmeten Bauplätze stehen den Bauwilligen aber nicht zur Verfügung, da sie für Kinder und Enkelkinder oder auch als Wertanlage dienen. Das führt zu einem Engpass in Wulkaprodersdorf, was zur Folge hat, dass erstens die Grundstückspreise sehr stark ansteigen und zweitens dass viele Jungfamilien in andere Gemeinden abwandern.

2017 Antrag Umwidmung in Bauland