Corona – Massentests für die Bevölkerung

Im Burgenland finden die Corona-Massentests für die Bevölkerung in der Zeit vom 10. bis 15. Dezember 2020 statt. Die Teilnahme an diesen Antigen-Schnelltests ist freiwillig und kostenlos.

In unserem Bezirk gibt es 3 fixe Teststationen in Siegendorf, Purbach und Neufeld an der Leitha. In Leithaprodersdorf wird am Freitag, 11.12.2020, ein Testbus Station machen.

Siegendorf Kulturzentrum
Rathausplatz 16, 7011 Siegendorf

Purbach, Feuerwehrhaus
Feuerwehrgasse 2, 7083 Purbach

Neufeld, Kulturzentrum
Dr. Karl Renner Str. 1, 2491 Neufeld

TESTBUS am 11. Dezember 2020
Leithaprodersdorf, Gemeindeamt
Schulgasse 1, 2443 Leithaprodersdorf

Details finden Sie auf www.burgenland.at/coronatest und bei der Anmeldung auf der Internetseite www.oesterreich-testet.at. Eine Online-Anmeldung zu den Tests ist ab Montag, den 7. Dezember, möglich.

Man kann online auch Anmeldungen für andere Personen, etwa Familienmitglieder, durchführen. Personen, die keinen Internetzugang besitzen sowie keine entsprechenden Vertrauenspersonen haben, können sich in WULKAPRODERSDORF ab Montag, den 7. Dezember, in der Zeit von 07:30 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0664/1371051 (Pia Dragschitz) an das Gemeindeamt wenden.

Information der Gemeinde

FAQs Massentests Burgenland

Flugblatt Massentest_EU

Teststationen_Teststraßen

Corona – Weitere Verschärfung ab kommenden Montag 21.9.20

Heute hat die Bundesregierung weitere Verschärfungen der Schutzvorkehrungen gegen die Ausbreitung der Coronapandemie für Montag 21.9.2020 angekündigt.  Auslöser sind die ansteigenden Infektionszahlen (ORF.at 17.9.2020).

Die Maßnahmen umfassen drei Hauptpunkte die besonders auf jene Bereiche bezogen sind, die laut Gesundheitsminister das stärkste Infektionsrisiko aufweisen:

  • Reduzierung der sozialen Kontakte. Feierlichkeiten und private Treffen, Zusammenkünfte in Innenräumen sind auf zehn Personen begrenzt (in privaten Wohnungen gilt dies als Empfehlung). Einzige Ausnahme sind Begräbnisse. Outdoor liegt die Obergrenze weiterhin bei 100 Personen.
  • In der Gastronomie ist eine Konsumation nur mehr im Sitzen am Tisch erlaubt, kein Barbetrieb. Pro Tisch nur mehr maximal zehn Personen. Sperrstunde auch für geschlossene Gesellschaften  ab 1.00 h.
  • Schutzmasken müssen ab Montag auf Märkten und Messen auch im Freien getragen werden, in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch für die Gäste, außer sie sitzen am Tisch. Für Gottesdienste wurde mit den Religionsgemeinschaften vereinbart während der Gottesdienste freiwillig die Maskenpflicht und einen Abstand umzusetzen.

 

 

Wir berichten seit Ausbruch der Corona Pandemie über die neuesten Entwicklungen und Nachrichten. Hier unsere Informationsübersicht zu COVID 19.

 

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Corona – österreichweite Maskenpflicht ab Montag 14.9.20

Ab Montag 14.9.2020 gilt in ganz Österreich wieder eine verstärkte Maskenpflicht. Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) gilt für geschlossene Räume für folgende Bereiche: im Handel, in Dienstleistungsbetrieben wie zB. der Gastronomie, in Schulen außerhalb des Klassenverbandes sowie in Behörden mit Parteienverkehr.

Auch Veranstaltungen werden massiv eingeschränkt: Indoor sind nur mehr 50, im Freien 100 Personen erlaubt. Bei Großveranstaltungen mit professionellem Konzept und mit zugewiesenen Sitzplätzen sind es 1.500 bzw. 3.000 Plätze (398. Verordnung – Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung-Novelle).

Die Bundesregierung ist über die ansteigenden Zahlen der Infektionen besorgt und heute richtete der Bundeskanzler einen dringenden Appell an die Bevölkerung sich an die verordneten Maßnahmen zu halten. „Was wir gerade erleben, ist der Beginn der zweiten Welle.“ so Kanzler Kurz (ORF.at 13.9.2020).

 

 

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Corona – Maskenpflicht Änderungen ab 24.7.2020

Ab Freitag 24.7.2020 tritt eine ergänzende neue COVID 19 Verordnung zum Tragen von Mund- Nasenschutz Masken in Kraft (siehe auch orf.at).

Diese Änderung der Lockerungsverordnung ist als Zusatz zur bestehenden Maskenpflicht (Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Taxis und Öffis usw.) sowie der Abstandsregel zu verstehen. Auszug aus der Verordnung (8. Novelle der COVID 19 Lockerungsverordnung):

 

Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen:

  1. von öffentlichen Apotheken,
  2. von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln),
  3. von Banken, und
  4. der Post einschließlich Postpartnern und
  5. durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden,

ist zusätzlich eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

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Tomatenketchup

Tomatenketchup aus dem eigenen Garten

Die meisten Gärtner/innen kennen das Warten auf die Wochen  der Paradeisernte. Die ersten reifen Früchte genießt man dann ganz besonders. Es folgen Paradeissalat- Wochen kombiniert mit Mozzarella mit Tomaten oder Paradeisersauce mit Erdäpfeln. Nach der langen Zeit der Anzucht, des Gießen, des Ausgeizen und Anbinden genießt man die Ernte.

War das Paradeisjahr erfolgreich und die Ausbeute entsprechend reichhaltig, sucht man nach Möglichkeiten um ein wenig Tomaten-Glück in den Winter zu retten. Eine davon ist das Einkochen mit den vielfältigen Varianten an Chutneys, eine Andere das Einlegen in süß-sauren Marinaden.

Ich habe kürzlich ein selbst gemachtes Tomatenketchup probiert. Dies ist eine weitere Möglichkeit um sich an den eigenen Tomaten bis zu einem Jahr zu erfreuen.

 

Man benötigt für das Tomatenketchup:
2,5kg Paradeiser von Sorten, die viel Fruchtfleisch haben, 50 dag Zwiebeln – beides in Stücke schneiden und mit 1/4l Rotweinessig, Lorbeerblätter, 50g Salz, ein wenig Paprikapulver, Muskatnuss, Liebstöckl, Thymian, je 1 TL Pfefferkörner und Senfkörner sowie ein wenig Koriander aufkochen lassen bis die Paradeiser und Zwiebeln weich sind. Danach passieren und mit ca 150g Zucker einkochen bis eine dickliche Konsistenz entsteht. Ich verwende Pektin. Dadurch dickt die Masse schneller ein und sie muss nicht so lange gekocht werden. Ansonsten muss man schon mit mindestens 2 Stunden Einkochzeit rechnen.

Heiß in Gläser gefüllt und kühl gelagert hält es ungefähr ein Jahr. Aber bezüglich Konsistenz und Farbe kann man es nicht mit gekauften Ketchup vergleichen. Den Geschmack aber auch nicht, denn das selbstgemachte schmeckt viel besser.

Manuela

 

 

 

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