Lärm und Lärmschutz im Burgenland

Der Kurier titelte am 26.11.2018 (kurier-online):

Umgebungslärm im Burgenland – betroffene Orte fehlen!

Nachdem die Anhörungs- und Beteiligungsphase abgeschlossen ist, hat die burgenländische Landesregierung Ende Oktober den Aktionsplan  zum Lärmschutz  beschlossen: „Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 – Straßen außer A&S“.

Wir haben über diesen Aktionsplan schon mehrmals berichtet und die Hintergrundfakten aufgezeigt. Es hat sich etwas bewegt, die Situation für die Betroffenen ist aber weiterhin unzufriedenstellend.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

* Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten alle fünf Jahre die BürgerInnen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind, zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargelegt werden.

* Die Erfassung der Betroffenen erfolgt dabei streng nach Zuständigkeiten und nur bei Überschreitung festgelegter Mindestverkehrsaufkommen. Auf Landesstraßen sind dies 8.800 Fahrzeuge täglich bzw. etwa 3 Mio. jährlich.

* Es sollen die „großen“ Lärmverursacher ermittelt und die Betroffenen erfasst werden. Und dies ist die Grundlage für weitere Planungen und Investitionen bei der Reduzierung von Lärmbelastung –
Zitat: „Ziel des Aktionsplanes ist, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Gebiete, die auf Grund ihrer Ausweisung bzw. Nutzung einen besonderen Schutzanspruch hinsichtlichLärm aufweisen, sind zu erhalten und vor einer weiteren Lärmbelastung zu schützen.“

* Die Auflistung der Betroffenen und die erforderlichen Maßnahmen werden in verschiedenen Aktionsplänen behandelt. Getrennt nach Lärmverursacher und Zuständigkeit:
für Landesstraßen und Gemeindestraßen – die Länder,
für Autobahnen oder Schnellstraßen (A&S) – der Bund – BMVIT (Asfinag),
weitere Aktionspläne gibt es für: Eisenbahn, Straßenbahnen, Flughäfen, Industrieanlagen.

* Bei diesen Ermittlungen sind die Gemeinden und BürgerInnen zu beteiligen.

 

Aktionsplan 2018 – Seite 16

Im Juli führten diese Umstände zu einer großen Bürgerbeteiligung bei den Stellungnahmen zum Aktionsplan (UDW Juli 2018). Denn durch die Unzuständigkeit des Landes fehlen viele durch Verkehrslärm belastete Gemeinden in der Auflistung des Landes oder sind nur ungenügend berücksichtigt.

Beispiel: im Aktionsplan auf Seite 16 werden in Wulkaprodersdorf zwei betroffene Personen angeführt und die Gemeinden Großhöflein und Müllendorf fehlen gänzlich.

Das Land hat nunmehr die eingebrachten Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen und einer Würdigung unterzogen (Aktionsplan Wulkaprodersdorf Seite 19).

Doch für das Land bleibt der Lärmschutz „Querschnittsmaterie“ und „spezielle Maßnahmen“ fehlen (kurier-online 26.11.2018). Zitat: Auch Bürger aus Wulkaprodersdorf, Parndorf und Oberloisdorf gaben Kommentare ab. „Diese Eingaben wurden entweder bearbeitet oder an die zuständigen Stellen weitergeleitet“, sagt Referatsleiter Helmut Hedl, der vom Lärm als „Querschnittsmaterie“ spricht: „Das Thema Lärm beschäftigt viele Abteilungen, jede macht in ihrem Wirkungsbereich, was möglich ist. Es gibt aber weder klare Zuständigkeiten noch ein Budget, vielmehr geht es um Koordination und das Setzen von Schwerpunkten.“

Ein Beispiel für das Problem:
Wohnen Sie in Wulkaprodersdorf auf der Wienerstraße, werden Sie im Aktionsplan der Landes nicht als Betroffene/r angeführt. Denn die ungarischen Durchzugspendler werden dem A3 Zubringer zugerechnet. Sind Sie dann durch den A3 Zubringer belastet , fällt dies wahrscheinlich nicht ins Gewicht, da dieser knapp unter dem Mindestverkehrsaufkommen für Autobahnen liegt – zuständig Bund/Asfinag. Hören Sie dann auch noch die Bahn – zuständig Bund/ÖBB, wird man ihnen erklären, dass Schalldruckpegel nicht einfach arithmetisch zusammengezählt werden können und zwei gleiche Lärmquellen nicht doppelt so laut sind wie eine. Lesen Sie hiezu auch die Informationen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus auf:  lärminfo.at

Eine „kumulative Sichtweise“ unterschiedlicher Lärmquellen (aus unterschiedlichen Zuständigkeiten) wird daher von vielen Betroffenen gefordert.
Darüber hinaus wäre eine übergreifende und transparente Vorgangsweise mit umfassender Entscheidungsbefugnis höchst an der Zeit:

  • Als Betroffener werden Sie mit ihrem Problem ohne Aussicht auf Lösung – so scheint es – zwischen mehreren Stellen hin und her gereicht.
  • Auf der einen Seite die Unzuständigkeit der lokalen Behörden und auf der anderen Seite der ökonomisch agierende Verkehrsbetrieb mit der Sorge um  wirtschaftliche Kennzahlen.

 

 

Schnellstraße M85 wird bis zur Grenze gebaut – das Anbindungsstück zur A3

Ungarn baut die Schnellstraße M85 bis voraussichtlich 2020-2021 an die Grenze zu Österreich – südlich des Neusiedlersees.  Der Bau des Streckenabschnittes Csorna – Sopron wurde nunmehr begonnen (siehe untenstehenden Artikel: Bei den Nachbarn). Dieses Teilstück der M85 ist das ungarische Anbindungsstück zur A3 und ein Teil der Europastraße 65 (E65).

Dieser Teilabschnitt ist etwa 20,5 km lang und ein Teilabschnitt der M85 zwischen Györ – Csorna – Pereszteg – Sopron. Die Umfahrung Sopron wird mit einem 780m langen Tunnel unter den „Wiener Hügeln“ geplant. Der weitere Trassenverlauf von Sopron an die Österreichische Grenze ist noch nicht genau fixiert. Den Auftrag für den Bau des Teilabschnittes Csornar – Sopron in der Höhe von € 167 Mio. hat der Baukonzern STRABAG SE erhalten. Lesen sie auch: Pressemitteilung der STRABAG AG zum Bauvorhaben, Übersichtinformation: M85, Europastraße 65,

Ob Burgenlands Landespolitik unter dem ansteigenden Druck ihr Versprechen:
„Ohne Zustimmung der Gemeiden keine A3 Verlängerung“ wird einhalten können?
SPÖ Meldung 22.2.2018: keine A3 Verlängerung ohne Gemeinden,  Artikel Bezirksblätter 29.5.2018: meinbezirk.at.

Gespräche zwischen den burgenländischen Landespolitikern und ihren ungarischen Kollegen wären höchst an der Zeit. Bisher ist in dieser Angelegenheit jedoch nichts öffentlich bekannt geworden!
Ungarn hält unbeirrt am Ausbau der Schnellstraße M85 in Richtung A3 fest.

Lesen Sie den auf der facebook Seite der Bürgerinitiative Großhöflein am 11.7.2018 veröffentlchten Zeitungsausschnitt:

Auf ungarischer Seite wird bereits auf Hochtouren gebaut, Fertigstellung bis zur Grenze bis 2020 geplant. Die Wiener Hügel der Umfahrung Sopron werden mit 780m untertunnelt.

Gepostet von Bürgerinitiative Großhöflein – Lärmschutz am Mittwoch, 11. Juli 2018

 

Wie wird sich die österreichische Bundesregierung bei der Verbindung zwischen A3 und M85 verhalten?

Die österreichische Bundesregierung hat vor einigen Wochen klar hervorgehoben, wem sie bei solchen Entscheidungen Vorrang einräumen möchte:  „Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Verfassung verankern!“  www.oe24.at, OÖ Nachrichten

Interessant ist in diesem Zusammenhang wie die Bürgerinitiativen Gehör finden:

Wie verschiedene Medien am 6.4.2018 berichteten sind die Gespräche der Bürgerinitiative Großhöflein und Müllendorf gegen die Verlängerung der A3 (BI) mit der ASFINAG gescheitert.(kurier.at, burgenland.orf.at)

In den Gesprächen mußte die Bürgerinitiative  zur Kenntnis nehmen, dass die ASFINAG sowohl die gefordete Einhausung (3km im Bereich Großhöflein, Müllendorf) als auch eine Verbesserung der Lärmschutzwand aus wirtschaftlichen Gründen ablehnt. Durch die ASFINAG ist eine ein Kilometer lange Lärmschutzwand mit 4 Meter Höhe geplant. Dies jedoch auch nur dann, wenn sich  Land oder Gemeinde an den Kosten von 800.000 € mit 16% beteiligen.

 

Lärmaktionsplan 2018 – Thema im Landtag, LHSTV Tschürtz in Erklärungsnot

In der letzten Landtagssitzung vom 5.7.2018 war der Lärmschutz-Aktionsplan 2018 und die Maßnahmen des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Inhalt einer Anfrage von Magª. Petrik ( Grüne).

Titelseite Aktionsplan

Dabei warf Magª. Petrik LHSTV Tschürtz mangelnde Information der betroffenen Anrainer über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung beim Thema Lärmschutzmaßnahmen und fehlende Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung (Müllendorf, Großhöflein und Wulkaprodersdorf) zu diesem Thema vor (Anfragetext und Antwortmitschrift). Beitrag im ORF: http://burgenland.orf.at/news/stories/2921778/

Die Anfragebeantwortung finden Sie als Video auf der Seite des Landtages (ab Minute 14.30) : http://www.bgld-landtag.at/landtagssitzungen/tagesordnungen/xxi-to/xxi-to40/to4001.html

Unterstützt wurde Magª. Petrik (Grüne) von LtAbg Mag. Wolf (ÖVP). Dieser brachte LHSTV Tschürtz mit einer Zusatzfrage zu dessen Meinung bezüglich Lärmschutzmaßnahmen und Einbindung der Bevölkerung bei der A3 Erweiterung bzw. geplanter Sonderinfrastrukturmaßnahmen in Erklärungsnot.  LHSTV Tschürtz: „Selbstverständlich muss man die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Wenn alles so einfach wäre und man so rasch wie möglich einfach eine große Lärmschutzwand bauen könnte, wäre es natürlich von Vorteil. Aber man muss alles berücksichtigen. Ich sage mal, wenn 5 Anrainer eine Beschwerde einlegen und dann 10 nicht und 3 wohnen neben einer Autobahn, 2 wohnen neben einer Landesstraße… Das ist ein sehr komplexes Thema. Alle möglichen Argumente sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Aber in der Komplexialität ist das sehr schwierig.“

Wiederholt betonte LHSTV Tschürtz die Unzuständigkeit des Landes bei Lärmschutzmaßnahmen für die A3 bzw. Sonder-Infrastrukturmaßnahmen infolge von EU-Richtlinien. Dafür seien ASFINAG bzw. Bund zuständig. In die Zuständigkeit des Landes fallen nach dieser EU-Richtlinie eben nur Landesstraßen (bzw. Gemeindestraßen).  Gleichzeitig hob er die Investitionen des Landes beim Lärmschutz auf Landesstraßen in den letzten Jahren in der Höhe von 500.000 Euro hervor.

 

 

Stellungnahmen zum Umgebungslärm-Aktionsplan 2018

Nur zwei Personen sind in Wulkaprodersdorf durch Verkehrslärm von Landes- und Gemeindestraßen betroffen?!

So steht es im Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm! Lesen Sie mehr in unserem Beitrag vom 31.5.2018. Zu diesem Aktionsplan können bis 17. Juli 2018 Stellungnahmen eingebracht werden!

Titelseite AktionsplanDer Entwurf dieses Aktionsplanes wurde im Landesamtsblatt vom 25.5.2018 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufgelegt. Sie können die vollständigen Unterlagen und die dazugehörigen Lärmkarten im Internet unter www.laerminfo.at abrufen.

Auszug aus dem Amtsblatt: „Während der Auflagefrist kann jede Person eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes an das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermitteln, und zwar schriftlich, per Telefax (057 600-2790) oder per E-Mail (post.a2-verkehr@bgld.gv.at).
Die eingelangten Stellungnahmen werden geprüft und bei der Erlassung des Aktionsplanes dementsprechend berücksichtigt.“

Fühlen Sie sich von Lärm betroffen?

Dann sollten Sie die Behörden darauf aufmerksam machen!

Denn bisher gelten Se bei den zuständigen Behörden als Person, die nicht von Lärm betroffen ist.

Sie haben bis 17. Juli 2018 die Möglichkeit sich selbst einzubringen und Ihre Lärmbelastung in einer Stellungnahme aufzuzeigen. Durch die Beteiligung können Sie Entscheidungen und Planungsprozesse mit beeinflussen.

Die UDW hat für Sie eine Muster Stellungnahme zum downloaden und ausfüllen entworfen. Die Stellungnahme der UDW zum Lärmaktionsplan 2018 an die Verkehrsabteilung des Landes können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können sie gerne mit den Gemeinderät/innen der UDW Kontakt aufnehmen.

Ihre Stellungnahme bewirkt, dass die zuständigen Behörden (Verkehrsabteilung, Baudirektion, Bezirks-hauptmannschaften etc.) Ihre Lärmbelastung im Umgebungs-Lärmaktionsplan 2018 berücksichtigen müssen und in weiterer Folge Maßnahmen getroffen werden müssen. Damit nehmen Sie Einfluss auf künftige Verkehrsmaßnahmen und -planungen von Land, Bund, Asfinag, ÖBB etc.

Wir spüren und hören den Verkehrslärm bei Tag und bei Nacht! Die Lärmmessungen welche die Gemeinde Wulkaprodersdorf 2017 in Auftrag gegeben hat beweisen diese Belastung. Daher sollte jede/r Betroffene die Gelegenheit nutzen und aufzeigen, dass die im Entwurf des Aktionsplanes vorgelegten Erhebungen nicht vollständig sind und die Maßnahmen nicht ausreichen.

Es ist es wichtig, dass jede/r Einzelne eine Stellungnahme abgibt. Auf der Stellungnahme können alle ihre Familienmitglieder, die am selben Ort wohnen unterschreiben.

Die Stellungnahme zum Umgebungslärm – Aktionsplan 2018 richten Sie an:

schriftlich: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 2, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a2-verkehr@bgld.gv.at oder per FAX: 057-600-2790

Aktionsplan 2018 des Landes gegen Umgebungslärm

Die neueste Lärmschätzung (März 2018) des Landes – die bis 17.7.2018 zur Stellungnahme aufgelegt wurde –  stellt fest:
Durch Lärm von Landes- und Gemeindestraßen (Zuständigkeitsbereich des Landes) sind in Wulkaprodersdorf zwei Personen betroffen (zu lesen im Teil 2 Umgebungslärm- Aktionsplan 2018  Seite 15).

Die Schlussfolgerungen im Aktionsplan basieren auf Hochrechnungen mit Verkehrszahlen aus der Landes- Verkehrsdatenbank – Stand 2016 (zu lesen im Aktionsplan 2018 Seite 12).
Und es bedeutet, dass nach Angaben des Landes, die Wienerstraße nicht durch den Duchzugsverkehr auf der B16, sondern überwiegend durch den Verkehr auf dem S31 Zubringer belastet wird.

Die grafische Aufbereitung der Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf – verursacht durch Landesstraßen – sieht daher wie folgt aus:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Straßen im Zuständigkeitsbereich der Länder,  diese Karte wird nach der Einsichtsfrist mit den Daten des Aktionsplans 2018 „aktualisiert“ werden)

Die Lärmbelastung (Ende 2017) für Wulkaprodersdorf ist aufgrund der Landesberechnungen überwiegend durch die S31 bzw. den Autobahnzubringer  verursacht:

(www.laerminfo.at, Lärmkarten, Straßenverkehr, Autobahnen und Schnellstraßen)

Gleichzeitig wird auf Seite 22 des Aktionsplans 2018 jedoch auch angemerkt:
„Die Gemeinde Wulkaprodersdorf ist von hochrangigen Verkehrsverbindungen umschlossen (S 31, B 50, B 16, Autobahnzubringer A 3, Bahnverbindung nach Eisenstadt). Die Marktgemeinde hat 2017 Lärmmessungen in Auftrag gegeben und einen Antrag auf Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der B 50 entlang des Ortsgebietes gestellt.“

Und zur Umsetzung eventueller Geschwindigkeitsreduzierung ist auf derselben Seite zu lesen:
„Kurz- und mittelfristig Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Abwägung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Umweltverträglichkeit bzw. Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive.“

Für Laien stellt sich nun die Frage. Warum finden nicht tatsächliche Lärmmessungen statt? Warum finden nicht reale Lärmmessungen der Betroffenen Eingang in die Belastungsdaten und Lärmkarten? (lesen Sie dazu unseren Beitrag vom August 2017 Lärmmessungen im Dorf).

Bilden Sie sich ihre eigene Meinung!

Wie kommt es zu den Lärmdaten und Aktionsplänen?

Aufgrund von EU Richtlinien ist das Burgenland verpflichtet (so wie alle anderen Länder und Regionen), Lärmdaten zu erheben und zu veröffentlichen.  Ebenso sind Aktionspläne zum Schutz der Betroffenen Bevölkerung zu erstellen. Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

Diese Daten liegen nun vor und werden bis zum 17.7.2018 zur Einsicht und eventuellen Stellungnahme aufgelegt. Sie finden nach der Anhörungsfrist  Eingang in die Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Unterlagen finden Sie unter:

Teil 2: zu Landes-, Gemeindestraßen – Burgenland

Titelseite Aktionsplan

Allgemeiner Teil: Zusammenfassung der Betroffenen

Titelseite Aktionsplan

Teil  1: zu Autobahnen und Schnellstraßen

Titelseite Aktionsplan

 

 

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus „Lärmschutz für Österreich“ www.laerminfo.at