Aufsichtsbeschwerde der UDW

Wie würden Sie beim Ankauf eines Autos oder beim Bau eines Hauses vorgehen? Wie viele Anbote würden Sie einholen? Wieviel Zeit würden Sie sich für die Planung nehmen? Sie möchten einen Weg errichten – Vergewissern sie sich vorher ob dieser auf ihrem Grund liegt oder riskieren Sie einen Rechtsstreit mit den Nachbarn?

Die Gemeindeverantwortlichen haben ähnliche Probleme. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen sind jedoch weitreichender. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde werden Vorhaben durch Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt.  Denn der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinde. Damit solche Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden können sind meist viele Vorarbeiten erforderlich:

  • Anbote einholen,
  • Verträge prüfen,
  • Planungen erstellen…

Diese Vorarbeiten werden im Auftrag des Bürgermeisters durch das Gemeindeamt durchgeführt. Bei den knappen Ressourcen die Wulkaprodersdorf zur Verfügung stehen ist dies eine nicht zu unterschätzende und wertvolle Aufgabe.

Fehlende oder unzureichende Unterlagen, kurzfristige Informationsvorlage (Unterlageneinsicht erst am Beschlusstag) haben in letzter Zeit jedoch dazu geführt, dass die UDW Beschlüssen nicht zustimmen konnte. Die Ablehnung eines Beschlusses sollte für jeden Gemeinderat dann angezeigt sein, wenn wichtige Entscheidungsunterlagen fehlen, die Vorbereitungszeit für die Gemeinderäte so kurz ist, dass eine ausreichende Prüfung nicht möglich ist, oder die Rechtssicherheit der Vorhaben nicht eingeschätzt werden kann.

Eine der Aufgaben des Bürgermeisters ist laut Gemeindeordnung die ordnungsgemäße Abwicklung der Gemeinderatssitzungen („Geschäftsführung“):

In seiner Hand liegt es, was er auf die Tagesordnung bringt, wann er zur Sitzung einlädt und welche Informationen für die Beschlüsse zusammengestellt werden. Im Gemeinderat werden Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Es ist wichtig, dass alle Gemeinderäte über die Abstimmungspunkte ausreichend informiert werden und auch genügend Zeit zur Vorbereitung und Prüfung haben.

Unzureichende Vorbereitung als Basis für einen Gemeinderatsbeschluss führten Anfang des Jahres dazu, dass die UDW eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht hat. Auslöser waren die unklaren Besitzverhältnisse beim Damm am Hotterweg.

Jedermann (also nicht nur Gemeinderäte) könnte eine „Aufsichtsbeschwerde“ über die Amtsführung von Gemeindeorganen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbehörde hat in dem angeführten Fall festgestellt, dass der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Gemeinderäte ist die Grundlagen die zu einem Gemeinderatsbeschluss führen ausreichend zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde in der Sache selbst keine Prüfung vorgenommen hat.

Trotz der Meinungsunterschiede in diesem Fall ist die UDW immer um ein gutes Gesprächsklima im Gemeinderat bemüht. Angelegenheiten (Beispiel Kindergarten) sind oft dringlich und mit nachhaltigen, langjährigen Auswirkungen verbunden.

Damit wichtige Beschlüsse nicht unnötig verzögert werden und unzureichende Planung und fehlende Umsicht zu Schaden für die Gemeinde führen, drängt die UDW seit Jahren auf eine vorausschauende Vorbereitung und Planung. Dies ist auch einer der Gründe weshalb sich die UDW so nachhaltig für einen Ortsentwicklungsprozess einsetzt.

Gemeinderatssitzung

Am Di. 3.7.2018 um 19:00  findet im Gemeindeamt Wulkaproderdorf die nächste Gemeinderatssitzung statt. Diese Sitzungen sind öffentlich.

Der Gemeinderat hat einen Dorfentwicklungsprozess durchgeführt. Dabei geht es um die nächsten dringenden Projekte der Gemeinde, wie z.B. was passiert mit dem Kindergarten, der Schule, dem Hort der Volksschule, usw. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in dieser Sitzung präsentiert.

Die Tagesordnung: GR_030718

Gemeinderatssitzung

Am Mi. 2.5.2018 um 19:30  findet im Gemeindeamt Wulkaproderdorf die nächste Gemeinderatssitzung statt. Diese Sitzungen sind öffentlich.

Tagesordnung:

  • Protokollgenehmigung
  • Örtliches Entwicklungskonzept – Beauftragung
  • Berichte der Ausschüsse
  • Allfälliges

nähere Infos auf unserer Seite: Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der GR Sitzungen

Naherholung – Wegeplan im Hochwasserschutzgebiet

Der angeführte Wegeplan wurde am 28.März 2018 vom Gemeinderat beschlossen. Der Dammbereich bei den Rückhaltebecken ist begehbar, der andere Dammbereich hinter dem Hotterweg bleibt weiter nicht begehbar.

Wegeplan

Der Damm ist damit im Bereich der Wasserbecken von den Sandäckern  bis zum Absperrgitter am Damm bei der Wulka begehbar. Ab dem Gitter ist der Dammbereich nicht mehr begehbar.

Dieser Variante sind umfangreiche Diskussionen in der GR Sitzung vom 28.3.2018 und auch früheren GR Sitzungen vorangegangen. Diese können Sie im Menü Gemeinde Wulkaprodersdorf / Protokolle der Gemeinderatssitzungen (jeweils nach Beschlussfassung) nachlesen.

Am 8. Februar 2018 wurde ein mehrheitlicher Beschluss gefasst (ohne  Stimmen der UDW), dass eine Dammüberquerung durch eine Rampe entweder in der Verlängerung der ‚Bahnhofstraße‘ oder der ‚Kirchengasse‘ gebaut werden soll.

Die Priorität lag bei der Rampenvariante Bahnhofstraße, sofern alle Anrainer/innen dieser Variante zustimmen. Sollte keine 100%ige Zustimmung zustande kommen, würde die wasserrechtlich bewilligte Rampenvariante in der Kirchengasse, welche schon einmal errichtet war und wieder abgerissen wurde, wieder gebaut werden.

Nach der Sitzung stellte sich heraus, dass die Errichtung der Rampe ‚Bahnhofstraße‘ von der Gemeinde auf Privatgrund und auf Antauer Hotter geplant und beschlossen wurde!

Nach all diesen Vewirrungen und um ein Bild von der Situation zu gewinnen, hat die UDW eine Vor-Ort-Besichtigung vor der letzten GR Sitzung gemacht.

Für uns ergaben sich dabei folgende Fragen, die wir dem  Bürgermeister in der Sitzung stellten. Er beantwortete diese folgendermaßen:

1. Welche Rampenvariante wird nun wann gebaut? Wird mit den Anrainer/innen noch gesprochen oder ist schon gesprochen worden? Davon hängt auch die gesamte weitere Benutzung des Wegesystems bzw. die Regelungen dort ab.
Bgm Zarits: Nachdem die Zustimmung eines betroffenen Anrainers nicht vorliegt, kommt die Rampenvariante in der Kirchengasse.

2. Wird der Weg (Gemeindegrund) entlang des Dammes von der Bahnhofstraße bis zur Kirchengasse weiter abgesperrt bleiben? Grundsätzlich sind in Wulkaprodersdorf alle Wege von der Ortsbevölkerung begehbar – wird es hier eine Sonderregelung geben? Bgm Zarits: Der Weg soll in Zukunft frei begehbar sein.

3. Sollte das gesamte Gebiet zum ‚Sperrgebiet‘ erklärt werden, braucht es dann eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan? Bgm Zarits: Es wird eine Abklärung mit der BH Eisenstadt erfolgen.

4. Am Damm steht auf einer Hinweistafel: ‚…. Eltern haften für ihre Kinder‘. Wem hier eine Gefahr entsteht und wofür die Eltern hier ganz besonders haften – das konnten wir nicht herausfinden. Auch dazu wird es eine Abklärung mit der BH geben.

Bodenmaterial für den Fußweg

Wir haben weiters um Abklärung ersucht, ob für den Fußweg im gesamten Rückhaltebecken falsches Material verwendet worden ist. Bei Nässe wird der Weg wie Lehm, sodass man versinkt und wenn er trocken ist, staubt es. Fachleute meinen, dass mit einer gröberen Körnung des Schotters das Problem gelöst werden könnte. Es stellt sich die Frage, handelt es sich um einen Planungsfehler oder um eine Fehlausführung der Firma? Bei einer Fehlausführung ist die Schadensumme sowie die Haftung zu klären. Der Bürgermeister hat zugesagt, alle offenen Fragen zu klären und prüfen zu lassen.

Die UDW steht für eine final abgestimmte Lösung und für eine Naherholungsgebiet, welches von allen Menschen im Dorf genutzt werden kann.

Es zeigt sich wieder einmal wie wichtig eine vorausschauende, umfassende Planung unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung ist. Nur so können bei engen Finanzen wichtige Projekte effizient und zufriedenstellend umgesetzt werden.

Baulandmobilisierung

Schaffung von Bauplätzen im Bereich der Mühlgasse und Erweiterung von Betriebsgebieten

In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2018 wurde ein einstimmiger Grundsatzbeschluss über die Festlegung von Widmungskriterien gefasst:

Mindestens 50 % der Gesamtnettofläche (effektive Baufläche) eines neu zu erschließenden bzw. zu widmenden Baugebietes sind um € 55,30/m² der Gemeinde oder direkt an Dritte mit einem Bauzwang (Baubeginn innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss) zu verkaufen.

In der Mühlgasse sollen 29 Bauplätze auf einer Gesamtfläche von 27.000 m2 Fläche aufgeschlossen werden. Der Grundstückspreis wird in etwa 85,- Euro /m2 betragen.
In diesem Bereich gibt es folgende Widmungen:
• Bauland- Gemischtes Baugebiet – dafür ist nur eine Baugenehmigung der Baubehörde erforderlich.
• Aufschließungsgebiet – gemischtes Baugebiet – dieses ist durch eine Gemeindeverordnung zu beschließen
• Aussiedlerhof (landwirtsch. Betrieb, Stall und Wohnung): Durch diese Widmung erhält der Landwirt die Möglichkeit seinen Betrieb vor wirtschaftlichen Einschränkungen zu schützen. Daher sollte zwischen Baugebiet und Aussiedlerhof eine Pufferzone geschaffen werden, um den Aussiedlerhof vor allfälligen Geruch- und Lärmbeschwerden zu schützen.

Die UDW möchte keinesfalls dass eine Interessenskollision zwischen Aussiedlerhof und Bauwerbern entsteht. In der GR-Sitzung wurde dies ausgeschlossen und mitgeteilt, dass eine grundbücherliche Eintragung ‚Landwirtschaftlicher Betrieb‘ erfolgen soll.

UDW-Antrag ‚Baulandmobilisierung‘
Unter denselben Voraussetzungen wie in der Mühlgasse hätte schon längst auch das Gebiet zwischen der Ob. Gartengasse (Friedhof bis zur Birkengasse) bis zum Bahnbegleitweg aufgeschlossen werden können. Im Feber 2017 hat die UDW bereits den Antrag gestellt, dass mit den Grundstückseigentümern Interessensgespräche geführt werden sollen. Dieser Antrag wurde von Bürgermeister Fritz Zarits bis heute nicht unterstützt und auf die Tagesordnung genommen, weil er der Meinung ist, dass für dieses Gebiet eine Lärmbelastung vorliegt. Daher wurden bisher auch keine Optionsgespräche geführt.